Die größten Irrtümer bei der Dauercamping-Versicherung

Allein in Deutschland gibt es weit über 2.000 Campingplätze mit insgesamt mehr als 200.000 Dauerstandplätzen, und immer mehr Menschen stellen ihren Wohnwagen, ihr Mobilheim oder sogar ein Tiny House fest auf einem Stellplatz ab, anstatt damit von Ort zu Ort zu reisen. Der Schritt vom Reisecamping zum Dauerstellplatz verändert auch die Versicherungssituation grundlegend. Viele Camper verlassen sich auf bestehende Policen, die in Wahrheit gar nicht für diesen Zweck gedacht sind und merken das oft erst im Schadensfall.

Irrtum 1: Meine Hausratversicherung deckt auch den Wohnwagen ab

Ein weit verbreiteter Trugschluss ist die Annahme, die eigene Hausratversicherung springe automatisch ein, wenn am Dauerstellplatz etwas beschädigt wird oder gestohlen wird. Tatsächlich gilt Hausrat grundsätzlich nur innerhalb von Gebäuden, und ein Wohnwagen oder Mobilheim zählt in aller Regel nicht als Gebäude in diesem Sinne. Selbst wenn eine Hausratpolice eine sogenannte Außenversicherung enthält, die persönliche Gegenstände auch außerhalb der eigenen Wohnung in begrenztem Umfang schützt, ist dieser Schutz zeitlich limitiert und für eine dauerhafte Nutzung am Campingplatz nicht ausgelegt. Wer sein Inventar im Wohnwagen also dauerhaft absichern möchte, kommt um eine eigenständige Lösung nicht herum, die diesen speziellen Anwendungsfall tatsächlich abdeckt.

Irrtum 2: Die Kfz-Versicherung des Wohnwagens reicht aus

Auch die Vorstellung, eine bestehende Kfz-Haftpflicht oder Teilkaskoversicherung für den Wohnwagen würde genügen, sobald dieser dauerhaft steht, führt in die Irre. Eine Kfz-Versicherung ist an die Zulassung und Teilnahme am Straßenverkehr gekoppelt und sichert im Kern Risiken ab, die mit dem Fahren des Fahrzeugs zusammenhängen. Wird ein Wohnwagen dauerhaft abgestellt und nicht mehr bewegt, melden viele Dauercamper ihn ab. Damit erlischt aber auch der Kfz-Versicherungsschutz vollständig. Selbst bei einem weiterhin zugelassenen Fahrzeug deckt die Kfz-Haftpflicht nur Gefahren ab, die vom Wohnwagen als Fahrzeug ausgehen, nicht aber Schäden, die direkt auf dem Stellplatz entstehen, etwa durch einen umstürzenden Ast oder eine undichte Wasserleitung. Für diese stationären Risiken braucht es eine eigene Dauercamping-Versicherung.

Irrtum 3: Vorzelt und Markise sind automatisch mitversichert

Viele Dauercamper gehen davon aus, dass mit dem Wohnwagen automatisch auch alles drum herum versichert ist wie das Vorzelt, die Markise, der feste Vorbau oder das Dauerstandzelt. Das ist so pauschal nicht richtig. Zwar schließen die meisten Dauercamping-Versicherungen solche Anbauten grundsätzlich mit ein, allerdings oft nur unter bestimmten Voraussetzungen oder gegen einen Mehrbeitrag. Manche Anbieter setzen etwa voraus, dass ein winterfestes oder festes Dach vorhanden ist. Eine einfache Plane oder ein Stoffdach ist dann im Schadensfall durch Sturm oder Hagel unter Umständen nicht abgesichert. Wer also Wert auf den Schutz von Vorzelt, Terrasse, Carport oder Gartenhütte legt, sollte genau im Vertrag nachlesen, ob und in welchem Umfang diese Nebenobjekte tatsächlich mitversichert sind.

Irrtum 4: Sturm- und Unwetterschäden sind immer abgedeckt

Angesichts zunehmender Extremwetterlagen ist der Schutz vor Sturm, Hagel und Überschwemmung für Dauercamper besonders wichtig. Doch nicht jede Police deckt automatisch alle Elementarschäden ab. Während Sturm- und Hagelschäden meist im Grundschutz enthalten sind, gehören Schäden durch Rückstau, Erdrutsch, Lawinen oder Überschwemmung häufig zu einem separaten Elementarschadenbaustein, der gesondert vereinbart werden muss. Gerade Stellplätze in der Nähe von Flüssen oder in hochwassergefährdeten Zonen sollten diesen Zusatzschutz nicht aus Kostengründen weglassen, denn im Ernstfall kann genau diese Lücke teuer werden.

Irrtum 5: Diebstahl ist generell mitversichert

Diebstahlschutz gehört zwar zum Kernbestandteil fast jeder Dauercamping-Versicherung, doch auch hier gibt es wichtige Unterschiede. In der Regel ist der Diebstahl des gesamten Wohnwagens oder Mobilheims abgesichert, während für gestohlenes Inventar oft eine zusätzliche Inhalts- beziehungsweise Hausratkomponente notwendig ist. Viele Verträge verlangen für die Leistung im Diebstahlfall sichtbare Einbruchspuren, etwa ein aufgebrochenes Schloss oder eine eingeschlagene Scheibe. Wird lediglich ein Gegenstand vom unverschlossenen Vorzelt oder von der Terrasse entwendet, ohne dass Einbruchspuren vorliegen, greift der Versicherungsschutz häufig nicht oder nur eingeschränkt. Es lohnt sich daher, genau zu prüfen, ob auch der einfache Diebstahl ohne Einbruchspuren mitversichert ist.

Irrtum 6: Ich brauche keine Haftpflichtversicherung

Gerade auf Dauercampingplätzen, wo Stellplätze oft dicht an dicht liegen, kommt es immer wieder zu Haftpflichtschäden: ein umstürzender Baum, eine defekte Gasleitung, ein durch starken Regen verursachter Wasserschaden beim Nachbarn. Viele Dauercamper verlassen sich darauf, dass ihre private Haftpflichtversicherung solche Fälle automatisch abdeckt. Das ist jedoch keineswegs garantiert, denn nicht jede private Haftpflichtpolice schließt Schäden ein, die vom Standplatz oder vom dort abgestellten Wohnwagen ausgehen, und ein abgemeldetes Fahrzeug verfügt naturgemäß über keine Kfz-Haftpflicht mehr. Eine spezielle Standplatz-Haftpflicht, die meist als Bestandteil der Dauercamping-Versicherung erhältlich ist, schließt genau diese Lücke und sollte nicht aus falscher Sorglosigkeit weggelassen werden.

Irrtum 7: Je günstiger die Versicherung, desto besser das Angebot

Bei der Suche nach der passenden Police fällt der Blick schnell auf den Preis. Solide Rundumschutz-Pakete bewegen sich meist zwischen etwa 150 und 250 Euro im Jahr, bei hochwertigeren Objekten auch darüber. Wer ein auffällig günstiges Angebot findet, sollte aber genau hinschauen. Oft verbergen sich hinter niedrigen Beiträgen hohe Selbstbeteiligungen, eingeschränkte Leistungen oder Bausteine, die erst gegen Aufpreis hinzugebucht werden müssen. Ein reiner Preisvergleich ohne Blick auf den tatsächlichen Versicherungsumfang führt daher schnell zu einer Fehlentscheidung, die sich erst im Schadensfall bemerkbar macht.

Irrtum 8: Der Wert meines Wohnwagens bleibt über die Jahre gleich versichert

Wer seine Versicherungssumme einmal festgelegt hat, geht oft davon aus, dass diese auf Dauer passend bleibt. Tatsächlich verändert sich der Wert eines Wohnwagens oder Mobilheims im Laufe der Zeit, sei es durch Nachrüstungen, neue Ausstattung oder steigende Wiederbeschaffungspreise. Wird die Versicherungssumme nicht regelmäßig angepasst, droht eine Unterversicherung. Im Schadensfall erhält man dann nur einen Teil des tatsächlichen Werts erstattet, selbst wenn man jahrelang Beiträge eingezahlt hat. Es empfiehlt sich daher, die Versicherungssumme von Zeit zu Zeit zu überprüfen und gegebenenfalls an den aktuellen Wert von Objekt und Hausrat anzupassen.

Irrtum 9: Saisonale Standplätze und Dauerstandplätze werden gleich versichert

Nicht jeder Camper nutzt seinen Stellplatz ganzjährig und viele mieten ihn nur saisonal, etwa von Frühling bis Herbst. Hier herrscht oft die falsche Annahme, dass sich an den Versicherungsbedingungen dadurch nichts ändert. Tatsächlich bewerten Versicherer das Risiko bei saisonaler Nutzung teilweise anders als bei einem das ganze Jahr über belegten Dauerstandplatz, was sich auf Vertragsbedingungen, Beitragshöhe oder auch auf bestimmte Ausschlüsse auswirken kann, etwa wenn der Wohnwagen über Winter unbeaufsichtigt steht. Wer seinen Stellplatz nur saisonal nutzt, sollte beim Vertragsabschluss explizit klären, ob und wie sich diese Nutzungsform auf den Versicherungsschutz auswirkt.

Irrtum 10: Schäden durch eigenes Verschulden sind immer ausgeschlossen

Ein weiterer verbreiteter Irrglaube lautet, dass selbst verursachte Schäden ohnehin nie übernommen werden und sich ein erweiterter Schutz daher nicht lohnt. Dabei wird oft übersehen, dass es einen wichtigen Unterschied zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit gibt. Während einfache Fahrlässigkeit, etwa ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, in vielen Verträgen mitversichert ist, kann grobe Fahrlässigkeit zu Leistungskürzungen oder einer vollständigen Ablehnung führen. Manche Tarife bieten gegen Aufpreis einen Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit an, was im Schadensfall einen erheblichen finanziellen Unterschied machen kann. Es lohnt sich also durchaus, diesen Punkt nicht vorschnell abzutun, sondern die eigenen Bedingungen genau zu kennen.

Irrtum 11: Ich kann jederzeit kündigen oder den Vertrag anpassen

Schließlich gehen viele Dauercamper davon aus, ihre Versicherung jederzeit flexibel anpassen oder kündigen zu können, ähnlich wie man es von manchen Alltagsversicherungen kennt. Tatsächlich unterliegen auch Dauercamping-Versicherungen meist festen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen, die im Kleingedruckten verankert sind. Wer beispielsweise den Stellplatz wechselt, sein Objekt verkauft oder die Versicherungssumme deutlich verändern möchte, sollte sich frühzeitig mit den genauen Fristen und Bedingungen seines Vertrags auseinandersetzen, um nicht unerwartet in eine ungünstige Vertragsbindung verlängert zu werden oder Anpassungen zu verpassen.