Eine Hundeversicherung gibt Tierhaltern das beruhigende Gefühl, im
Ernstfall finanziell abgesichert zu sein, wenn der Hund einen Schaden
verursacht oder selbst eine teure Behandlung benötigt. Doch viele
Hundebesitzer erleben eine böse Überraschung, wenn der Versicherer
im Schadensfall die Leistung verweigert. Der Grund dafür ist, dass
jede Police Ausschlüsse enthält, die bestimmte Schäden und
Situationen von der Deckung ausnehmen. Um wirklich gut geschützt zu
sein, lohnt es sich, diese Lücken genau zu kennen, bevor der
Ernstfall eintritt.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der
Hundehaftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die der Hund
gegenüber Dritten verursacht, und der Hundekranken-, Hunde-OP- oder
Hundeunfallversicherung, die Tierarztkosten übernimmt. Beide
Versicherungsarten haben ihre eigenen typischen Ausschlüsse, doch
einige gelten übergreifend für nahezu alle Policen.
Allgemeine Ausschlüsse
Unabhängig davon, welche Art von Hundeversicherung
man abschließt, gibt es einige grundlegende Prinzipien, nach denen
Versicherer Leistungen verweigern. Wer einen Schaden vorsätzlich
herbeiführt oder grob fahrlässig handelt, muss in der Regel selbst
dafür aufkommen. Ebenso sind Schäden, die im Zusammenhang mit
illegalen Handlungen des Halters entstehen, generell vom
Versicherungsschutz ausgeschlossen. Auch Schäden infolge von
Kriegsereignissen oder Naturkatastrophen fallen üblicherweise nicht
unter den Schutz der Police. Ein besonders wichtiger Punkt betrifft
Vorerkrankungen. Leiden, die beim Hund bereits vor Vertragsabschluss
bekannt waren, werden von den meisten Versicherern konsequent
ausgeschlossen.
Ausschlüsse bei der Hundehaftpflichtversicherung
Die Hundehaftpflichtversicherung springt ein, wenn der eigene Hund
anderen Personen oder deren Eigentum Schaden zufügt. Doch auch hier
gibt es klare Grenzen. Schäden, die innerhalb der eigenen Familie
oder des gemeinsamen Haushalts entstehen, sind in der Regel nicht
gedeckt. Verletzt der Hund also einen Mitbewohner oder zerstört er
Gegenstände, die dem Versicherungsnehmer selbst gehören, bleibt der
Halter auf den Kosten sitzen. Ähnliches gilt für Eigenschäden. Wer
selbst vom eigenen Hund gebissen wird, hat gegenüber der
Haftpflichtversicherung keinen Anspruch.
Auch die Art der Nutzung des Hundes spielt eine entscheidende
Rolle. Wird das Tier gewerblich als Wachhund oder im Rahmen einer
Hundezucht eingesetzt, greift die private Haftpflichtversicherung
meist nicht. Gleiches gilt für Schäden, die bei der Teilnahme an
Wettkämpfen oder Rennen entstehen. Wer seinen Hund zu solchen
Zwecken nutzt, benötigt eine speziell zugeschnittene gewerbliche
Absicherung.
Ein weiterer kritischer Punkt ist das absichtliche Aufhetzen des
Hundes. Hetzt der Halter seinen Hund bewusst auf eine Person oder ein
Tier, handelt es sich um eine vorsätzliche Handlung, und die ist
grundsätzlich nicht versichert. Darüber hinaus lehnen manche
Versicherer den Schutz für bestimmte Hunderassen generell ab oder
verlangen erhebliche Aufschläge. Vor allem sogenannte Listenhunde,
die in einzelnen Bundesländern als gefährlich eingestuft werden,
sind oft nur zu deutlich höheren Prämien oder gar nicht
versicherbar.
Ausschlüsse bei der Hundekranken- und
OP-Versicherung
Wer für seinen Hund eine Kranken- oder OP-Versicherung
abschließt, möchte vor allem bei teuren Operationen oder langen
Krankheitsverläufen abgesichert sein. Das wohl häufigste
Streitthema sind Vorerkrankungen. Erkrankungen, die beim Hund bereits
vor Vertragsabschluss diagnostiziert oder behandelt wurden, sind in
der Regel vom Versicherungsschutz ausgenommen. Besonders häufig
betroffen sind chronische Leiden wie Hüftgelenksdysplasie (HD),
Epilepsie oder Allergien. Wer diese Erkrankungen beim Abschluss
verschweigt, riskiert nicht nur die Leistungsverweigerung im
Schadensfall, sondern unter Umständen auch eine Kündigung des
Vertrages.
Viele Versicherungen sehen zudem eine Wartezeit von drei bis sechs
Monaten nach Vertragsabschluss vor. Erkrankungen oder Verletzungen,
die innerhalb dieser Frist auftreten, werden nicht erstattet. Der
Schutz greift also nicht sofort.
Routinebehandlungen und Vorsorgeuntersuchungen gehören ebenfalls
in der Regel nicht zum Leistungsumfang bzw. sind nur in manchen
Hundekrankenversicherungen enthalten. Impfungen, Entwurmungen und die
Vorbeugung gegen Parasiten wie Zecken oder Flöhe sind
Standardausgaben, die der Halter ohne
Vollschutz-Hundekrankenversicherung selbst tragen muss. Auch die
Zahnsteinentfernung und allgemeine Zahnpflege werden meist nicht
erstattet. Gleiches gilt für Kastrationen und Sterilisationen,
sofern diese nicht aus medizinischen Gründen notwendig sind.
Bei alternativen Heilmethoden ist die Lage je nach Tarif
unterschiedlich. Behandlungen wie Homöopathie, Akupunktur oder
Physiotherapie sind in manchen Policen enthalten, in vielen jedoch
ausgeschlossen. Wer Wert auf naturheilkundliche Therapien legt,
sollte gezielt nach Tarifen suchen, die diese Leistungen
einschließen. Trächtigkeits- und Geburtskosten sowie Komplikationen
rund um die Welpenzucht fallen ebenfalls meist aus dem
Leistungsrahmen heraus. Wer seinen Hund züchtet, sollte sich über
entsprechende Spezialversicherungen informieren. Schließlich gibt es
bei vielen Anbietern altersbedingte Einschränkungen. Ab einem
bestimmten Lebensalter des Hundes ist kein Neuabschluss mehr möglich,
und bestehende Verträge können Leistungskürzungen vorsehen. Ältere
Hunde sind statistisch krankheitsanfälliger, weshalb Versicherer
hier besonders vorsichtig kalkulieren.
Weitere häufig übersehene Ausschlüsse
Neben den genannten Punkten gibt es einige Ausschlüsse, die im
Alltag leicht übersehen werden. Schäden, die durch mangelnde
Aufsicht oder Verwahrlosung des Tieres entstehen, sind generell nicht
gedeckt. Der Halter trägt stets eine Sorgfaltspflicht gegenüber
seinem Hund und der Öffentlichkeit.
Verhaltenstherapeutische Maßnahmen, etwa wenn ein Hund an
Angststörungen oder Aggressivität leidet, werden von den wenigsten
Versicherern übernommen. Wer professionelle Hundetrainer oder
Tierpsychologen in Anspruch nehmen möchte, muss dies in der Regel
selbst finanzieren.
Auch die Frage des Auslandsschutzes wird oft unterschätzt. Viele
Policen gelten weltweit, aber manche bieten im Ausland nur
eingeschränkten Schutz. Wer regelmäßig mit seinem Hund ins Ausland
reist, sollte auf einen Tarif mit entsprechender Auslandsdeckung
achten.
Tipps für Hundehalter
Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, die
Versicherungsbedingungen vor dem Abschluss sorgfältig zu lesen.
Vorerkrankungen sollten beim Vertragsabschluss unbedingt vollständig
und ehrlich angegeben werden, da eine nachträgliche
Leistungsverweigerung oder gar eine Kündigung wegen verschwiegener
Vorerkrankungen erheblich teurer werden kann als die Versicherung
selbst.
Da sich die Ausschlüsse und Leistungen zwischen verschiedenen
Anbietern und Tarifen erheblich unterscheiden, lohnt sich ein
gründlicher Vergleich. Ergänzende Bausteine für beispielsweise
Zahnbehandlungen, Auslandsschutz oder alternative Heilmethoden können
sinnvoll sein, treiben aber auch die Prämie in die Höhe.