Ein reibungsloser Warenverkehr mit Nicht-EU-Staaten ist für die österreichische Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Jede Nichtbeachtung von eingeräumten Vorteilen/Erleichterungen kann für österreichische Unternehmen ein zentraler Wettbewerbsnachteil sein. Außerdem kann bei Nichtbeachtung von Vorschriften ein großer Schaden entstehen. Grundvoraussetzung für einen sicheren und reibungslosen Warenverkehrsablauf ist ein gut ausgebildetes Fachpersonal. Der Zolllehrgang vermittelt Zollbeauftragten, Export-, Vertriebs-, Einkaufs- und Lagermitarbeitern alle wesentlichen zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Kenntnisse, um einen ordnungsgemäßen Warenverkehr mit Drittländern sicherzustellen. Eine Weiterbildung im Import/Export und Außenhandel ist in einem mehrtägigen Zolllehrgang vereint. Abgeschlossen wird der Lehrgang mit einer Zertifizierungsprüfung zur „P36 Zollfachkraft“. Neben Grundkenntnissen im Zollrecht werden von Zoll-Fachkräften auch Kompetenzen in Bezug auf die Abwicklungsprozesse von Zollvorgängen sowie Kenntnisse der Prozessabläufe der Zollverwaltung und Überwachung, der für das Unternehmen durch Dritte erbrachten Zolldienstleistungen, erwartet.
Wer profitiert von dieser Zertifizierung?
- Die zertifizierte Fachkraft, welche die Kompetenzen nachweisen kann
- Die Ökonomie, durch Sicherstellung von korrekten Betriebsabläufen und die Gewissheit, dass der Zertifikatsinhaber die Kompetenzen laut Qualifikationsprofil besitzt
- Die Zollverwaltung, die von einer optimierten Qualität profitiert und bei Berechtigungs- und Bewilligungenvergaben einen einheitlichen Standard zur Anwendung bringen kann
Weitere Infos: http://www.zoll-akademie.at/zollfachkraft-lehrgang-p36/