Bevor Sie mit dem Bau Ihres Schwimmbeckens beginnen, sollten Sie sich mit den wichtigsten Grundlagen vertraut machen. Dinge wie Standort, Sicherheit und Bodenbeschaffenheit sind wichtige Faktoren, die Sie bei der Planung und dem Bau Ihres Wunschschwimmbads berücksichtigen sollten. So können Sie sicherstellen, dass das Endprodukt pünktlich und im Rahmen des Budgets fertiggestellt wird und dass Sie später keine Probleme bekommen.
Wo Pool selber bauen?
Eine der besten Möglichkeiten, bei den Heizkosten Geld zu sparen, besteht darin, von Anfang an einen idealen Standort für Ihren Pool zu wählen. So kann Solarenergie für Schwimmbäder genauso nützlich sein wie für andere Dinge, wie z. B. die Beheizung von Häusern oder die Stromversorgung. Wenn Sie wissen, wo die Sonne im Laufe des Tages am stärksten auf Ihr Grundstück trifft, können Sie viel Geld bei den Kosten für die Wassererwärmung und den allgemeinen Betriebskosten des Pools sparen. Als Poolbesitzer können Sie zudem den Reinigungsaufwand verringern, indem Sie einen geeigneten Standort für Ihren Außenpool wählen. Vermeiden Sie die Anpflanzung von Bäumen und anderen Gewächsen rund um Ihr Schwimmbecken, da diese Blätter abwerfen, die Ihr Pool verschmutzen. Um den übermäßigen Einsatz von Chemikalien zu reduzieren, ist es wichtig, dass Ihr Pool möglichst sauber gehalten bzw. regelmäßig gereinigt wird.
Welchen Standort für Pool-Technikschacht?
Der Standort des Technikschachts kann neben dem Pool, im Keller oder in einem Gartenhaus sein. Da die Filteranlage bis zu 10 Meter entfernt und mit einem Höhenunterschied von bis zu 1,5 Metern aufgestellt werden kann, stehen viele Möglichkeiten offen. Wenn es die Gegebenheiten zulassen, empfehlen wir jedoch einen direkt angrenzenden Technikschacht, um Kosten für die Verrohrung zu sparen und die Komplexität bzw. die Anzahl der möglichen Fehlerquellen zu reduzieren.
Benötigt man zum Pool selber bauen eine Baugenehmigung?
Wenn Sie in Österreich eine Baugenehmigung für ein Schwimmbad beantragen, wenden Sie sich am besten direkt an die Gemeinde oder das Magistrat.
Wie Sie sich sicher vorstellen können, sind die Abmessungen eines Schwimmbeckens (d. h. die Größe) und die Frage, ob dies meldepflichtig ist oder nicht, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Unserer Erfahrung nach sind die Gemeinden jedoch in der Regel recht schnell bereit, Auskunft darüber zu geben, welche Poolgrößen unproblematisch sind. Es kann auch Bebauungspläne oder Vorschriften für bestimmte Gemeinden geben, die bestimmte Dinge in Bezug auf Schwimmbecken regeln.
Im privaten Bereich gilt für Schwimmbäder bis zu 35 m² und einer Wassertiefe von bis zu 150 cm oft die Ausnahme, dass sie keine Bauanzeige benötigen. Über 35 m² und mit einer Wassertiefe von mehr als 150 cm sind sie fast immer anzeigepflichtig.